Von grosser Relevanz ist dabei die Einordnung der Brücke in das wertvolle Landschafts- und Umgebungsbild. Diesbezüglich bringt die Beschwerdegegnerin 1 in ihrer Stellungnahme vom 21. Dezember 2022 vor, dass die Leichtigkeit der Konstruktion und die Ablesbarkeit des statischen Tragsystems als deutlicher Vorteil der Schrägseilbrücke gegenüber einer Fachwerkkonstruktion zu werten sei. Die Schrägseilbrücke wirke optisch filigraner und passe sich damit besser in die geschützte Landschaft ein. Sie lasse sich zudem konstruktiv einfacher in die Uferböschung einbinden. Eine Fachwerkkonstruktion erscheine im Vergleich zu massiv.