Dennoch stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob im Rahmen der Interessenabwägung einer anderen Brückenvariante den Vorzug zu geben ist. Dabei kommen jedoch aufgrund der Notwendigkeit der Verhinderung von Verklausungen (vgl. diese Erwägung, zweiter Abschnitt) nur Ausführungsarten in Frage, welche ohne Stützen im Wasser auskommen. Eine Alternative stellt dabei die im Workshop-Verfahren geprüfte, ebenfalls stützenfrei realisierbare Variante «Fachwerk» dar.61 Da diese ohne Schrägseile auskommt, dürfte diese – entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerin 1 in ihrer Stellungnahme vom 21. Dezember 2022 – aus Sicht des Vogelschutzes vorteilhafter sein.