Der neuen Brücke in der gewählten Ausführung (Schrägseilbrücke) stehen vor allem die Interessen des Vogelschutzes entgegen, da die über der Aare hängenden Seile ein Kollisionsrisiko für die passierenden Vögel darstellen. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers wurde dieses Kollisionsrisiko im angefochtenen Entscheid jedoch genügend gewürdigt, indem er sich mit dieser Problematik auseinandersetzte und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ersatzmassnahme Nr. 8 «schwarz-weisse Bälle oder andere reflektierende Markierungen an den Seilen über der Aare, Abstände ca. 2 bis 4 m» zum Schluss kam, dass die