Das Fischereiinspektorat stimmte dem Vorhaben denn auch mit Amtsbericht vom 4. September 2020 zu. Die aquatische Fauna ist unter Berücksichtigung dieser Massnahmen vom Eingriff nicht stark betroffen. Gleiches gilt für landlebende Tiere inkl. Fledermäusen, für welche – neben der vollständigen Kompensation von verlorenen Ufer- und Waldflächen – gemäss Plan «Ersatzmassnahmen Naturwerte» diverse neue Kleinstrukturen geschaffen werden sollen. Der neuen Brücke in der gewählten Ausführung (Schrägseilbrücke) stehen vor allem die Interessen des Vogelschutzes entgegen, da die über der Aare hängenden Seile ein Kollisionsrisiko für die passierenden Vögel darstellen.