Gestaltung des Vorplatzes am besten Rechnung getragen werden könnte und die Strasse von der Autobahnbrücke her geradeaus über die Aare hätte geführt werden können. Diese Alternative wurde jedoch zu Recht verworfen, weil eine solche Ausführung einen grossen zusätzlichen Eingriff in das linke Aareufer und das Delta des «I.________» gehabt hätte, was zusätzliche Rodungen und Eingriffe in die Ufervegetation zur Folge gehabt hätte. Auch das AWN kommt in seiner Stellungnahme vom 10. Oktober 2022 zum Schluss, aufgrund der Grösse der Waldfläche sei nicht erkennbar, dass im konkreten Fall eine sinnvolle alternative Linienführung ausserhalb des Waldgebiets realisierbar wäre.