Eine Verschiebung der geplanten Brücke näher zur bestehenden Brücke hin würde dazu führen, dass sich die neue Brücke wieder im oder zumindest deutlich näher beim Auen- und Smaragdgebiet befinden würde; zudem könnten die oben erwähnten Vorteile der geplanten Verschiebung nicht vollumfänglich zum Tragen kommen (verbesserte Verkehrssicherheit und Gestaltung auf dem Vorplatz, Einpassung der Brücke in das Umgebungsbild). Eine weitere Verschiebung flussaufwärts wurde von den Beschwerdegegnerinnen geprüft, da damit gemäss Ausführungen der Beschwerdegegnerin 1 in der Stellungnahme vom 21. Dezember 2022 den Anliegen der Verkehrssicherheit und der