___. Insgesamt sind die Ausführungen der Beschwerdegegnerin 1 nachvollziehbar und plausibel, so dass der Schluss zu ziehen ist, dass sich der strittige Standort insgesamt und trotz Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen in Schutzgebieten bzw. im Wald als vorteilhafter erweist als ein Standort an Ort und Stelle der heutigen Brücke. Dies gilt auch für andere Standorte 59 So auch der Brückenexperte Prof. AD._______ in seiner Stellungnahme zum Ersatzneubau der N.________vom 7. Februar 2020 (S. 3 letzter Abschnitt), Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 235.