Dafür sei es erforderlich, dass die Brücke Richtung Süden verschoben werde. Ein Neubau am gleichen Standort sei nicht sinnvoll, da die Lage und Anbindung unglücklich sei und städtebauliche Massnahmen benötige. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers in der Replik vom 22. Februar 2023 (Rz. 81) lassen sich diese verkehrssicherheitstechnischen Probleme auch nicht mit der der Beschwerdegegnerin 1 angeblich zur Verfügung stehenden riesigen Fläche von über 6000 m2 in unmittelbarer Nähe lösen, stehen diese Probleme doch vielmehr in Zusammenhang mit dem Standort der bestehenden Brücke unmittelbar vor dem Eingang der Badi E.___