Freibads E.________ aus Sicht der Projektverfassenden aus ortsbaulichen Gesichtspunkten unbefriedigend ist. Die gute Einpassung der Brücke, auch was den Standort anbelangt, ist in diesem geschützten Landschaftsbild von grosser Wichtigkeit. Drittens kann der Beschwerdegegnerin 1 auch gefolgt werden, wenn sie argumentiert, dass der neue Standort aus Gründen der Verkehrssicherheit zu bevorzugen ist. So führt sie aus, die bestehende Brücke befinde sich unmittelbar vor dem Eingang der Badi E.________. Dies sei aus Gründen der Verkehrssicherheit ungünstig.