gefährdet wäre. Ein Ersatz der Brücke am bestehenden Standort würde daher eine provisorische Brücke für die Dauer der Bauzeit erfordern, was sich angesichts der Zusatzkosten und der zusätzlichen Eingriffe einer solchen temporären Installation in das Aareufer nicht rechtfertigen lässt. Kaum realistisch bzw. finanziell tragbar dürfte dabei in dieser Umgebung und bei dieser verhältnismässig bescheidenen Brücke das vom Beschwerdeführer vorgeschlagene, bei viel grösseren Brücken angewendete Verfahren sein, bei welchem die neue Brücke auf sogenannten Verschubbahnen erstellt und innerhalb von wenigen Stunden an den Standort der alten Brücke verschoben wird (Replik vom 22. Februar 2023, Rz. 84).