Diesbezüglich vermag die Beschwerdegegnerin 1 überzeugend darzulegen, dass zahlreiche Gründe für die Verschiebung an den strittigen Standort und gegen den Neubau am Standort der bisherigen Brücke sprechen. Erstens ist ein neuer Standort aus Gründen der Versorgungssicherheit erforderlich, denn nur mit einem örtlich versetzten Neubau kann die bestehende Wegverbindung über die Aare während der Bauzeit uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Ebenso wichtig ist die unterbruchsfreie Aufrechterhaltung der verschiedenen Werkleitungen (Trinkwasserleitung, Kanalisationsleitung, elektrisches Niederspannungskabel, Signalkabel Wasserversorgung), welche die Brücke als Tragwerk benötigen.