In diesem Zusammenhang stellt sich aber zudem die Frage, ob sich andere Standorte insgesamt als vorteilhafter erweisen würden als der geplante Standort. Aus Sicht des Naturschutzes könnte dies vorab auf den Standort der bestehenden Brücke zutreffen, würde dies doch keine neue bzw. zusätzliche Beanspruchung von Flächen in den betroffenen Schutzgebieten bzw. im Wald nötig machen. Allerdings hat die Verschiebung an den geplanten Standort aus Sicht 58 Prof. AD.____: Stellungnahme zum Ersatzneubau der N.________vom 7. Februar 2020, Vorakten Regierungsstatthalteramt pag. 235.