Nicht betroffen vom Vorhaben sind schliesslich die Schutzziele des Auengebiets von nationaler Bedeutung Nr. U.________ «L.________» und des Smaragdgebiets Nr. V.________ «AX.________» (vgl. E. 5). Diesbezüglich wirkt sich das Vorhaben sogar positiv aus, da sich die neue Brücke ausserhalb dem Schutzbereich dieser Gebiete befindet und die bestehende Brücke in diesen Gebieten zurückgebaut sowie die entsprechende Fläche im Bereich der Widerlager renaturiert wird.