Diese Eingriffe sind angesichts der verschiedenen Ersatzmassnahmen und Auflagen der Behörden (vgl. E. 6f, letzter Abschnitt) zu relativieren. Weiter zieht das Vorhaben die Rodung zusätzlicher Waldflächen nach sich, womit die Interessen der Walderhaltung tangiert sind. Auch diesbezüglich ist jedoch nicht von einem starken Eingriff auszugehen, führt doch das AWN, welches die nötige Ausnahmebewilligung erteilte, u.a. aus, dass das öffentliche Interesse am Neubau der Schrägseilbrücke und Rückbau der Eisenfachwerkbrücke das Interesse an der Walderhaltung überwiege (vgl. E. 9). Nicht betroffen vom Vorhaben sind schliesslich die Schutzziele des Auengebiets von nationaler Bedeutung Nr. U.___