Wenn der Beschwerdeführer sodann ausführt, auf der Flusstrecke zwischen X.________ und der N.________brücke könne es gar nicht zu bedeutenden Schwemmholzansammlungen kommen, so kann ihm ebenfalls nicht gefolgt werden. Wie die Vorinstanz in ihrer Stellungnahme vom 13. Oktober 2022 nachvollziehbar entgegnet, münden oberhalb der Brücke namentlich die Flüsse Y.________, Z.________ und AA.________ in die Aare, die wesentliche Teile des Emmentals entwässern und bedeutende Mengen Schwemmgut in die Aare transportieren können. Dem Interesse an der Verhinderung von Verklausungen durch eine stützenfreie Brückenkonstruktion kommt damit ein grosses Gewicht zu.