fasst der im Workshop-Verfahren beigezogene Brückenexperte in seiner Stellungnahme58 zusammen, dass gestützt auf die Erkenntnisse und Abklärungen nach dem Hochwasser von 2005 die Verklausungsgefahr bei den Brückenpfeilern vom Kanton als massgebend bewertet worden sei. Im engen Bereich zwischen den Widerlagern der N.________brücke und der Badi bestehe eine hohe Gefahr der Verklausung bei den Flusspfeilern, die zu einer Überschwemmung der benachbarten, bebauten Gebiete und der Autobahn mit entsprechenden Schadenfolgen führen könne.