dieser Verbindung per se gross ist. Dass eine verlässliche Verkehrsstatistik fehlt, wie dies der Beschwerdeführer bemängelt, ändert daran nichts. Dazu kommt, dass die bestehende Brücke als Träger von ortsgebundenen Versorgungsleitungen dient; eine Funktion, welche auch die neue Brücke übernehmen soll/muss. Es liegt auf der Hand, dass die vom Beschwerdeführer in der Replik vom 22. Februar 2023 erwähnte Option der Verlegung der Leitungen unter die Flusssohle deutlich kostenintensiver wäre als die Nutzung der ohnehin zu erstellenden Brücke als Tragwerk für diese Leitungen und damit hier keine bevorzugte Alternative darstellt.