___ und E.________, und hat dabei insbesondere für Anwohnende in der Nähe der linken Aareseite (G.________/H.________) zwecks schnellen Erreichens des Zentrums von E.________ auf der rechten Aareseite eine grosse Bedeutung. Der Beschwerdeführer entgegnet hierzu in seiner Replik vom 22. Februar 2023, die Verkehrsfunktion sei stark zu relativieren. Anlässlich einer Besichtigung vor Ort am Montag, 14. November 2022 zwischen 15.30 und 17.00 Uhr hätten nicht mehr als fünf Fahrzeuge, keine Fahrräder und keine Schulkinder oder Fussgänger die Brücke benutzt.