In ihrer Stellungnahme vom 21. Dezember 2022 führt die Beschwerdegegnerin 1 sodann plausibel aus, dass bei einer Sanierung der bestehenden Brücke aufgrund der Vorgaben des Kantons die bestehenden Brückenpfeiler aus Hochwasserschutzgründen ebenfalls hätten entfernt werden müssen, was eine Verstärkung mit einer massiveren Seilkonstruktion und längeren Abspanngliedern mit mehr Platzbedarf an den beiden Ufern nötig gemacht hätte. Bei einer Sanierung hätten Bedenken bezüglich Sicherheit und Nachhaltigkeit bestanden, weshalb diese Möglichkeit im Workshop-Verfahren letztlich verworfen worden sei.