c) Die Beschwerdegegnerin 1 entgegnet in der Beschwerdeantwort vom 18. Oktober 2022, für das Neubauprojekt seien verschiedene öffentliche Interessen zu berücksichtigen, nicht nur solche des Naturschutzes. Insbesondere müsse der Ersatz der alten Brücke gestalterische Vorgaben erfüllen, damit die erhaltenswerte Brücke abgebrochen werden dürfe und sich genügend in das BLN-Gebiet einfüge. Um den betroffenen Interessen möglichst umfassend gerecht zu werden, sei das Workshop-Verfahren gewählt worden.