Brücke am geplanten oder bisherigen Standort überhaupt nötig sei. Tatsächlich sei es den Anwohnern zumutbar, eine der nächsten Brücken 2.5 km flussaufwärts oder 3.5 km flussabwärts zu benutzen. Auch die Fahrrad- und Wanderwegroute könne über diese Brücken geführt werden. Die Brücke könne folglich höchstens ein Interesse von kommunaler Bedeutung für sich beanspruchen. Demgegenüber bestehe ein sehr grosses Interesse von nationaler Bedeutung am ungeschmälerten Erhalt des Auenschutzgebiets und an der Vermeidung von Eingriffen, wie sie durch den Brückenneubau stattfänden.