d) Unbestritten und auch aus Sicht der BVD nicht zu beanstanden ist schliesslich die vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) mit Amtsbericht vom 29. September 202052 erteilte Ausnahmebewilligung für das Bauvorhaben unter dem mittleren Grundwasserspiegel im Gewässerschutzbereich Au. 11. Denkmalschutz