Im Rahmen der Interessenabwägung gelte es auch mitzuberücksichtigen, dass es sich hier um eine Ersatzanlage handle und namentlich die Verkehrserschliessungen (Gemeindestrasse, Wanderwege, Veloroute) sowie weiteren Infrastrukturanlagen (Kanalisation, Wasser-, Strom- und Telefonleitungen) am heutigen Standort schon vorhanden seien. Was die Lager der Brücke betreffe, so sei aufgrund der Grösse der Waldfläche nicht erkennbar, dass im konkreten Fall eine sinnvolle alternative Linienführung ausserhalb des Waldgebiets realisierbar wäre.