Hinsichtlich der Standortgebundenheit führt das AWN zudem aus, die Standortwahl der Brücke werde durch den Bestimmungszweck der Anlage, den technischen Anforderungen sowie den topographischen Gegebenheiten vor Ort beschränkt. Im Rahmen der Interessenabwägung gelte es auch mitzuberücksichtigen, dass es sich hier um eine Ersatzanlage handle und namentlich die Verkehrserschliessungen (Gemeindestrasse, Wanderwege, Veloroute) sowie weiteren Infrastrukturanlagen (Kanalisation, Wasser-, Strom- und Telefonleitungen) am heutigen Standort schon vorhanden seien.