In der Stellungnahme vom 10. Oktober 2022 ergänzt das AWN, von der Rodung seien der Bereich des Aareufers, eine unbestockte Freifläche vor dem Brückenkopf und eine bergseitige Böschung sowie ein schwach bestockter Holzlagerplatz für den Installationsplatz betroffen. Es müssten nur wenige Bäume beseitigt werden, da der Bau des Widerlagers bzw. der Brücke von einem Ponton auf der Aare erfolgen werde. Bei den Rodungsflächen handle es sich teilweise um unbestockte Flächen, welche keiner Fällung eines Baumes bedürften. Es könne daher – entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers in der Beschwerde – nicht von einer Zerstörung des Waldes gesprochen werden.