Waldareal liegen würden und ohne Brückenkopf (Widerlager und Zufahrt) keine Brücke entstehe bzw. diese ihre Funktion nicht erfüllen könne. Auch die übrigen Voraussetzungen erachtete das AWN als erfüllt. Ebenso führte es aus, dass die Ersatzaufforstungsfläche für die definitive Rodungsfläche qualitativ und quantitativ gleichwertig wie die zu rodende Fläche sei und sich die temporären Rodungen auf das für den Bau der neuen Brücke benötigte Waldareal beschränken würden und knapp bemessen seien.