Mit Amtsbericht vom 28. Februar 202249 kam das AWN zum Schluss, dass die beantragte Ausnahmebewilligung für Rodung und Ersatzleistung mit Bedingungen und Auflagen, die beantragte Ausnahmebewilligung für eine Baute in Waldnähe (0 m) und die beantragte Ausnahmebewilligung für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen erteilt werden kann.50 Es führte dabei u.a. aus, dass das öffentliche Interesse am Neubau der Schrägseilbrücke und Rückbau der Eisenfachwerkbrücke das Interesse an der Walderhaltung überwiege und dass die Standortgebundenheit gegeben sei, da das neue Widerlager und die Anpassung der Zufahrt im