d) Mit Amtsbericht vom 28. Februar 202249 kam das AWN zum Schluss, dass die beantragte Ausnahmebewilligung für Rodung und Ersatzleistung mit Bedingungen und Auflagen, die beantragte Ausnahmebewilligung für eine Baute in Waldnähe (0 m) und die beantragte Ausnahmebewilligung für nichtforstliche Kleinbauten und -anlagen erteilt werden kann.50