vergleichbar. Weitere, zusätzliche Massnahmen zur Reduktion der Kollisionsgefahr der Vögel mit der geplanten Schrägseilbrücke und damit zur grösstmöglichen Schonung der Vögel sind nicht erkennbar und werden vom Beschwerdeführer auch nicht geltend gemacht. Zwar erwähnt das Jagdinspektorat in seinem Fachbericht vom 27. Dezember 2022, dass auch das Anbringen von sogenannten Flatterbändern entlang der Kabel bzw. Seile, wie sie auf Baustellen für die temporäre Umlegung von Leitungen zur Anwendung kämen, durchaus effizient und zweckdienlich wären.