Trotzdem wurde die gewählte Konstruktionsart nach Abwägung aller Interessen als die beste Variante beurteilt (E. 12). Nicht entnehmen lässt sich dem Schreiben, dass die vorgesehene Massnahme bei der gewählten Konstruktionsart nicht die bestmögliche Massnahme zur Vermeidung von Kollisionen wäre und dass diese bei schlechten Sichtverhältnissen oder nachts unwirksam wäre.