überhaupt nichts zur Verringerung des Kollisionsrisikos beitragen» (Replik Rz. 92, ähnlich Rz. 123), steht im Widerspruch zur erwähnten Aussage des Mitarbeiters der Vogelwarte Sempach und lässt sich auch nicht dem vom Beschwerdeführer eingereichten Schreiben dieses Mitarbeiters vom 11. Januar 2023 (Beilage 3 zur Replik) ableiten. Darin wird festgehalten, dass bei Seil- und Hängebrücken das Risiko im Vergleich zu kompakteren Bauweisen erheblich steige, vor allem bei schlechter Sicht (Nebel) oder nachts, wenn ein Grossteil der Wasservögel aktiv sei und häufig den Gewässern entlang fliege. Markierungen der Seile könnten diese Kollisionsgefahr zwar reduzieren, aber nicht gänzlich vermeiden.