auch wenn unbestritten sein dürfte, dass die Gefahr von Kollisionen in diesem Fall grösser ist als bei guten Sichtverhältnissen. Dass jedoch die Markierungen für die nachtaktiven Vögel «viel schlechter oder gar nicht wahrnehmbar» bzw. «praktisch unwirksam» sind (Replik des Beschwerdeführers vom 22. Februar 2023, Rz. 100) und die geplanten Markierungen «insbesondere in der Nacht und im Nebel überhaupt nichts zur Verringerung des Kollisionsrisikos beitragen»