e) Der Beschwerdeführer stellt den Nutzen der vorgeschriebenen Ersatzmassnahme Nr. 8 «schwarz-weisse Bälle oder andere reflektierende Markierungen an den Seilen über der Aare, Abstände ca. 2 bis 4 m» in Frage. Allerdings verhält er sich diesbezüglich widersprüchlich, lässt sich doch der von ihm im Rahmen seiner Einsprache eingereichten Publikation «Verdrahtung des 20/36 BVD 110/2022/143