_»), blau und damit als Drittprojekt gekennzeichnet ist. Der aktuelle und massgebende Plan vom 8. April 2022 wurde von der Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 23. Januar 2023 in dreifacher Ausfertigung eingereicht und ist mit dem Stempel des Rechtsamts der BVD vom 22. März 2023 versehen. Der angefochtene Gesamtentscheid wird insofern von Amtes wegen korrigiert, als in Ziffer 1.1 des Dispositivs der Plan «Ersatzmass-nahmen Naturwerte» vom 8. April 2022 anstelle desjenigen vom 22. Juni 2021 aufgeführt wird.