4.3 Bericht Naturwerte). Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ist diese Massnahme für die Beschwerdegegnerinnen verbindlich, ist sie doch im Plan «Ersatzmassnahmen Naturwerte», welcher Teil der bewilligten und damit massgebenden Pläne darstellt, ausdrücklich so verankert (Ersatzmassnahme Nr. 8: «schwarz-weisse Bälle oder andere reflektierende Markierungen an den Seilen über der Aare, Abstände ca. 2 bis 4 m»). Auch ist diese Massnahme genügend konkret umschrieben. Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich daraus, wo die Bälle oder Markierungen anzubringen sind («an den Seilen über der Aare» mit «Abständen von 2 bis 4 m»).