18/36 BVD 110/2022/143 Standortgebundenheit anbelangt, so kann auf die Ausführungen zur Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG (E. 4) und zur Interessenabwägung (E. 12) verwiesen werden. 8. Lebensräume geschützter Tiere, insb. Vogelschutz