Die neue Brücke übernimmt nicht nur die Funktion der bestehenden, aufgrund ihres schlechten Zustands abzubrechenden Brücke als Erschliessung zwischen den Gemeinden H.________ und E.________ (sowohl verkehrsmässig und für Freizeitnutzende, als auch für vorhandene Leitungen), sie stellt durch die stützenfreie Konstruktion auch eine aus Sicht der Fachbehörden zwingend nötige Verbesserung im Zusammenhang mit der Verklausungsgefahr bei Hochwasser dar und liegt – im Unterschied zur bestehenden, abzubrechenden Brücke – ausserhalb des Auengebiets von nationaler Bedeutung sowie des Smaragdgebiets.