Mit den Amtsberichten vom 5. April 202241 und 11. Mai 202242 erteilte die ANF die Ausnahmebewilligung für den Eingriff in ein kantonales Naturschutzgebiet unter Auflage. Die Erteilung dieser Ausnahmebewilligung wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten und auch die BVD sieht keinen Anlass, die Beurteilung der ANF in Frage zu stellen: Die neue Brücke übernimmt nicht nur die Funktion der bestehenden, aufgrund ihres schlechten Zustands abzubrechenden Brücke als Erschliessung zwischen den Gemeinden H.__