Durch die Verschiebung der Brücke können diese Funktionen ununterbrochen aufrechterhalten werden. Die Verschiebung hat den Vorteil, dass sich die Brücke nicht mehr im Auengebiet von nationaler Bedeutung und im Smaragdgebiet befindet. Die neue Brücke soll schliesslich stützenfrei erstellt werden, um die Gefahr der Verklausung bei Hochwasser zu eliminieren, was ein gewichtiges Interesse darstellt. h) Zusammenfassend steht das Vorhaben trotz der leichten Beeinträchtigung des betroffenen BLN-Gebietes in Einklang mit den diesbezüglichen Vorgaben des NHG und der VBLN. 7. Kantonales Naturschutzgebiet, geschützte Ufervegetation