Einbezug des Berner Heimatschutzes und der Denkmalpflege zwecks einer qualitätsvollen und zurückhaltenden Gestaltung der neuen Brücke. Schliesslich wird dem Gebot der grösstmöglichen Schonung mit verschiedenen Auflagen der Fachbehörden Rechnung getragen, wie dies das AGR richtigerweise ausführt und in seiner Stellungnahme vom 19. Dezember 2022 anhand von Beispielen aufzeigt.