Diesem Gebot wird vorliegend – wiederum der Einschätzung des AGR in seiner Stellungnahme vom 19. Dezember 2022 folgend – genügend Rechnung getragen. So sind neben der Renaturierung der freiwerdenden Fläche im Bereich des Widerlagers der bestehenden Brücke diverse ökologisch und landschaftlich wirksame Ersatzmassnahmen vorgesehen und mit dem Plan «Ersatzmassnahmen Naturwerte» verbindlich vorgeschrieben, so insbesondere die Schaffung von Kleinstrukturen (Steinhaufen, Felsvorsprünge, Totholzlagerung als Lebensraum für Insekten) im Uferbereich und an der Brücke (Nistmöglichkeiten), die Aufwertung der Mündung des «I.________» und Baumbepflanzungen am rechten Uferbereich.