«Brücken sind Teil von Flusslandschaften und stellen ein verbindendes Element zwischen zwei Ufern dar – andererseits bilden sie immer eine Zäsur in einer Flusslandschaft. Das trifft auf die bestehende Brücke und die neue Brücke zu. Als schwere Beeinträchtigung des Schutzziels wäre ein Brückenbau insbesondere dann einzustufen, wenn das Kontinuum der Flusslandschaft unterbrochen wird und diese auf Grund eines Vorhabens nicht mehr als zusammenhängende, reich strukturierte Landschaftseinheit wahrgenommen wird.