72) in Zusammenhang mit dem Schutzziel 3.2 von einer Beeinträchtigung der Qualitäten der Aare als Lebensraum für lokal lebende und migrierende Wasservögel und andere Vögel ausgeht, ist mit Verweis auf E. 8 ebenfalls von einer höchstens leichten Beeinträchtigung dieses Schutzziels auszugehen. Hinsichtlich des Schutzziels 3.3 (Erhalt des zusammenhängenden Auensystems in seiner Dynamik und mit seinen Lebensräumen sowie deren charakteristische Pflanzen- und Tierarten) stellt das AGR nachvollziehbar fest, dass der Ersatzneubau der Brücke ausserhalb des Auengebiets von nationaler Bedeutung zu liegen kommt, der Ersatzneubau keine Auswirkungen auf die Auendynamik hat und die