Der Verlust der Ufervegetation wird gemäss Technischem Bericht (Ziff. 8.2) an den Standorten der zurückgebauten Widerlager und auf den neu entstehenden Flächen der geplanten Uferkorrektur kompensiert, auch die Ersatzaufforstung für definitive Rodungsfläche erfolgt teilweise auf der freiwerdenden Fläche im Bereich des Widerlagers der bestehenden Brücke (vgl. E. 9b). Es sind sodann weitere Ersatzmassnahmen als Kompensation für diese Eingriffe vorgesehen (vgl. diese Erwägung, weiter unten) und die neu geplante Uferkorrektur soll unter Anwendung naturnaher Verbauungsarten so gestaltet werden, dass die Qualitäten der Aare und des einmündenden «I.___