f) Grundsätzlich wird mit der versetzten Brücke neuer Raum im BLN-Gebiet in Anspruch genommen. Das zu beurteilende Vorhaben betrifft zum einen die Aare selbst (Rückbau Fundamente bestehende Brücke, Bau Fundamente neue Brücke, Überspannung des Aareraums mit neuer Brücke). Zum anderen ist das rechts- und linksufrige Vorland betroffen (Bau Fundamente, Anschluss an bestehende Strasseninfrastruktur, Ersatzmassnahmen).