3.4 Die Moorbiotope in Fläche und Qualität sowie mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten erhalten. 3.5 Die besonderen, landschaftlich prägenden Reliefformen und geomorphologischen Elemente wie Grundwasseraufstösse, Giessen, Schotterterrassen, Erosionskanten und Altläufe erhalten. 3.6 Die Vernetzung der Lebensräume erhalten. 3.7 Die Wälder, insbesondere die Auenwälder, in ihrer Qualität erhalten. 3.8 Die standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung, insbesondere der Streuewiesen, erhalten.