Die neue Brücke führt dabei weder zu einer Verkehrszunahme noch zu einer anderweitigen Beeinträchtigung des Auengebiets. Dem Kollisionsrisiko der Vögel mit den Seilen der neuen Brücke wird in wirksamer Weise mit Markierungen begegnet (vgl. E. 8), womit auch diesbezüglich von der neuen Brücke ausserhalb des Perimeters des Auen- und Smaragdgebiets keine erheblichen Auswirkungen auf diese Schutzgebiete ausgehen. Für den Rückbau der Brücke bedarf es eines temporären Installationsplatzes von 18 m2 im Auengebiet.