Vorliegend ist eine Festlegung solcher Pufferzonen noch nicht erfolgt, weshalb unklar ist, ob der Standort der neuen Brücke überhaupt darin zu liegen kommt. Dies kann jedoch offen bleiben, da – gestützt auf die nachfolgenden Ausführungen (insb. E. 5d mit weiterem Verweis) – nicht von einer Gefährdung des Auengebiets durch die neue Brücke ausserhalb des Perimeters auszugehen ist.