Schliesslich gilt es anzumerken, dass die Ergebnisse dieses Prozesses im Baubewilligungsverfahren eingebracht wurden, in welchem die Beschwerdegegnerinnen umfangreiche Akten einreichten (darunter auch ein Bericht «Naturwerte N.________brücke» vom 22. Juni 202116 [im Folgenden: Bericht Naturwerte]) und sämtliche betroffenen Fachbehörden ihre Beurteilung vornahmen sowie dem strittigen Projekt (unter Auflagen) zustimmten. Wenn der Beschwerdeführer daher kritisiert, dass im Workshop-Verfahren keine Personen mit guten Naturschutzkenntnissen beteiligt waren, so lässt sich dies spätestens für das Baubewilligungsverfahren nicht mehr behaupten.