Die BVD sieht daher keinen Anlass, die Ergebnisse dieses Workshop-Verfahrens sowie die Ausführungen des Brückenexperten bei der eigenen Beurteilung nicht miteinzubeziehen. Schliesslich gilt es anzumerken, dass die Ergebnisse dieses Prozesses im Baubewilligungsverfahren eingebracht wurden, in welchem die Beschwerdegegnerinnen umfangreiche Akten einreichten (darunter auch ein Bericht «Naturwerte N.________brücke» vom 22. Juni 202116 [im Folgenden: Bericht Naturwerte]) und sämtliche betroffenen Fachbehörden ihre Beurteilung vornahmen sowie dem strittigen Projekt (unter Auflagen) zustimmten.